Kinderpornographie: So unterstützt DigiFors die Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung

Die weltweite Vernetzung und die Meinung einiger weniger, das Internet als „rechtsfreien Raum“ zu verstehen, rückt das Thema Kinderpornographie regelmäßig in den Fokus der Öffentlichkeit. Rein juristisch sind damit Darstellungen des Missbrauchs von Personen gemeint, die unter 14 Jahre alt sind. Nicht selten verbergen sich dahinter Untiefen des menschlichen Bewusstseins, die Rede ist von sexuellem Missbrauch. Staatsanwaltschaften weltweit unternehmen deshalb größte Anstrengungen, um Täter ausfindig zu machen und Verbrechen einzudämmen.

 

DigiFors zeigt Ihnen auf, welche Schwierigkeiten sich im Rahmen der IT-Forensik zeigen und mit welchen Grundüberlegungen wir dabei mithelfen, Kinderpornographie einzudämmen und Täter vor Gericht zu bringen.

 

Kinderpornographie: Strafbar nach § 184 b, c StGB

 

Unser Rechtssystem basiert u.a. darauf, dass Kinder als im besonderen Maße schutzwürdig gelten. Deshalb ist auch der in welcher Form auch immer geartete Umgang mit kinderpornographischen Schriften nach § 184 b StGB strafbar – hier handelt es sich um eine mittelbare Form von sexuellem Missbrauch. Wenn dies Opfer betrifft, die zwischen 14 und unter 18 Jahre alt sind, wird der Begriff der Jugendpornographie verwendet. Auch dies ist nach § 184 c StGB strafbar. Nachdem es im Jahre 2015 durch eine Novellierung der Gesetzeslage kam, fällt insbesondere auch das sog. „Posing“ unter diese Kategorien.

 

Wichtig: Ein Instrument wie die Vorratsdatenspeicherung wird seitens der Polizei als wirksames Mittel angesehen, um Kinderpornographie zu bekämpfen. Denn dieses Problem stellt kein Randphänomen dar, sondern ist mit mehr als 6.500 dokumentierten Fällen in Deutschland (Quelle: BKA, 2017) ein Problem von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. Nimmt man die durch US-amerikanische Organisationen beigesteuerte Erkenntnisse hinzu, sprechen wir von annähernd 15.000 polizeilich erfassten Fällen von Kinderpornographie im Jahr. Die Aufklärungsquote beträgt circa 40 Prozent.

 

DigiFors fungiert als Gutachter vor Gericht, wir erstellen u.a. forensische Gutachten in verschiedenen Deliktsbereichen. Wir stufen Inhalte anhand der Tanner-Kriterien ein, führen eine Qualitätssicherung der Auswertung durch und nutzen ein hauseigenes Reporting-Framework, um relevante Mediendateien darzustellen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 

Cyberkriminalität und Kinderpornographie bekämpfen: Exkurs aus der Praxis

 

 

Ein Beispiel: In der Schweiz existiert seit geraumer Zeit die Nationale Datei- und Hashwertesammlung (NDHS), initiiert von der schweizerischen Koordinationsstelle KOBIK. Diese Stelle koordiniert die einzelnen Ressourcen in den Kantonen, damit Kompetenzen gebündelt und Arbeitsschritte aufgeteilt werden können. Wichtig sind hierbei u.a. auch eine korrekte Aufarbeitung und Analyse von Datenmengen – die Voraussetzungen, um gerichtsfest zu agieren und verbrecherische Strukturen zu durchschlagen.

 

Wie das aus Sicht eines IT-Forensikers aussieht, lesen Sie im nächsten Absatz.

 

Mittel der IT-Forensik: Wie wird Kinderpornographie bekämpft?

 

Im Rahmen der Aufbereitung und Analyse geht es u.a. darum, die schiere Menge an Daten gewissenhaft und systematisch zu bewerten. Im Zuge dessen gehen wir zum Beispiel dazu über, aus allen sichergestellten Dateien sog. Hashwerte zu bilden. Darauf basierend findet ein Abgleich mit fortlaufend geführten Hashwert-Listen statt. Die Ermittler werden dadurch wesentlich entlastet, denn das oftmals belastende, aufwendige Sichten der Inhalte fällt weg.

 

Zudem muss bei Hashwert-Listen noch weiter differenziert werden, um den Fokus darauf zu richten, tatsächlich strafrechtlich relevantes Material zu finden. Zwei Ansätze sind dabei von Bedeutung, die wir gerne vorstellen möchten:

 

  • Black-Listen

 

Hier sind Hashwerte von solchen Dateien enthalten, die strafrechtlich relevant sind. Es ist damit möglich, gezielt Inhalte aus der Datenmenge herauszufiltern.

 

  • White-Listen

 

Solche Listen dienen dazu, Systemdaten wie Icons o.Ä. zu erkennen, die keinen strafrechtlich relevanten Inhalt darstellen. Hierdurch findet eine grobe Vorabselektion des Datenmaterials statt.

 

Wichtig: Zwar findet in bestimmtem Umfang ein Austausch solcher Hashwert-Listen zwischen einzelnen Ländern statt, doch die Rechtslage unterscheidet sich teils deutlich. Deshalb wird empfohlen, stets national unterschiedliche Listen zu verwenden.

 

Sonderfall Textforensik: Pornographische Schriften erkennen

 

Kinderpornographie zeigt sich nicht nur in expliziten Handlungen, die auf Video oder Bild festgehalten werden, sondern auch in Textform. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der forensischen Untersuchung, denn so lassen sich u.a. strafrechtlich relevante Handlungen rekonstruieren oder beweisen. Ansätze, um forensische Textanalyse betreiben zu können, setzen vor allem auf drei Einzelschritte:

 

  • Analysekorpus und Generierung einer forensischen Ontologie (Informationen mit logischen Relationen)

  • Wesentliche Vorverarbeitung des Textes sowie Identifikation und Kontextualisierung

  • Detaillierung des Untersuchungsgegenstands

 

Wichtig: Sauberes Filtern und Kategorisieren ist wichtig, um forensisch sinnvoll vorzugehen. Herausforderungen gibt es vor allem in Bezug auf die hohe Unterschiedlichkeit (Heterogenität) von Texten.

 

Abschließende Bemerkungen: Kinderpornographie als Fokus in der IT-Forensik

 

Die Schwierigkeit besteht darin, dass technologische Neuerungen i.d.R. schneller verlaufen als gesetzliche Änderungen. Der Staat bzw. die Staatsanwaltschaft als handelnder Akteur hinken deshalb oftmals hinterher. Eine Herausforderung ist es deshalb, geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die auch als gerichtsfestes Beweismittel dienen.

 

Tipp: Im IT-Forensik Blog von DigiFors finden Sie regelmäßig spannende Beiträge zu verwandten Themen und Neuerungen. Werfen Sie einen Blick hinein!